Home AGBs Info Datenschutzerklärung Impressum Bridle

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Martin Geiger - Eventtech und dem Auftraggeber. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

Preise

1. Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. Umsatzsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Martin Geiger - Eventtech.
Martin Geiger - Eventtech ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Zahlung

Martin Geiger - Eventtech ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechungszugang innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Abzüge sind ausgeschlossen.

Rücktritt / Stornierung

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Martin Geiger - Eventtech zu leisten:
Bis 14 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn: 50% der Auftragssumme
Danach 100 % der Auftragssumme.

Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Wiesbaden.

Schlussbestimmung

1. Alle personenbezogenen Daten, die mir zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.